Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
der Fa. ESW – Elektrotechnische Spezialartikel Weidenhammer
Zum Sportplatz 25, 01723 Kesselsdorf
Stand: April 2022
Für alle - auch zukünftigen - Lieferungen und Leistungen (nachfolgend nur als Lieferungen bezeichnet) gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, soweit schriftlich nicht etwas anderes vereinbart worden ist. Geschäftsbedingungen unserer Kunden gelten nur, soweit wir ihnen schriftlich zustimmen.
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Angebote
- Unsere Angebote sind freibleibend. Verträge kommen erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder Lieferung zustande. Unsere Mitarbeiter sind verpflichtet, mündliche Nebenabreden oder Zusagen, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen oder diese allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen zu unserem Nachteil ändern, schriftlich zu bestätigen.
- Die zum Angebot gehörigen Abbildungen, Zeichnungen, Farb-, Gewichts- und Maßangaben stellen nur Annäherungswerte dar, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
- Die Angabe von Kunden-, Bestell- und Auftragsnummern sowie Zulassungsnummern zu den einzelnen Artikeln dienen ausschließlich zu Vergleichszwecken und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität.
- Preis
- Unsere Preise gelten ab Werk ausschließlich Verpackung und zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
- Bei Lieferfristen von mehr als einem Monat sind wir berechtigt, die vereinbarten Preise entsprechend anzupassen, soweit nach Vertragsschluss erhebliche Änderungen unserer Einkaufspreise oder Material- und Rohstoffkosten oder Lohn- und Gehaltskosten eingetreten sind und wir diese Änderungen nicht zu vertreten haben. Sollte eine Preiserhöhung 5 % überschreiten, hat der Kunde das Recht, sich innerhalb von 2 Wochen nach Mitteilung der Preiserhöhung schriftlich vom Vertrag zu lösen.
- Zahlung
- Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug frei unserer Zahlstelle zu leisten. Zahlungen gelten nur in dem Umfang als geleistet, wie wir bei unserer Bank frei darüber verfügen können. Schecks und Wechsel nehmen wir nur zahlungshalber an, Bankspesen trägt der Kunde. Sie sind sofort fällig.
- Bei Zahlungsverzug berechnen wir Fälligkeitszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, mindestens aber 10 %.
- Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit die Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
- Lieferung und Gefahrübergang
- Sofern nichts anderes vereinbart, gilt als Versandort unser Standort in Kesselsdorf.
- Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald wir die Ware an das Transportunternehmen übergeben oder, falls sich der Versand ohne unser Verschulden verzögert, dem Kunden die Versandbereitschaft gemeldet haben, und zwar auch dann, wenn wir ausnahmsweise noch andere Leistungen, z. B. die Versandkosten übernommen haben.
- Teillieferungen sind in angemessenem Umfang zulässig; sie können gesondert in Rechnung gestellt werden.
- Lieferzeit
- Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Einzelheiten der Auftragsausführung sowie Erhalt einer vereinbarten Anzahlung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware bis zum Fristablauf das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist, wenn sich der Versand ohne unser Verschulden verzögert.
- Bei Bestellungen auf Abruf muß der Abruf mindestens zwei Wochen vor dem gewünschten Liefertermin bei uns eingehen.
- Unsere Lieferung steht unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und richtigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer.
- Bei Lieferverzug wird unsere Haftung im Falle einfacher Fahrlässigkeit auf eine Entschädigungspauschale von 0,5 % pro vollendete Woche, max. 5 % des verspätet gelieferten Auftragswertes begrenzt. Der Schadensersatzanspruch statt der Leistung gemäß Ziff. 10.1 wird dadurch nicht berührt. Der Kunde informiert uns spätestens bei Vertragsschluß über Vertragsstrafen, die gegenüber seinem Abnehmer gelten.
- Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, so berechnen wir bei Lagerung in unserem Lager monatlich mindestens 0,5 % des Rechnungsbetrages der gelagerten Lieferung. Auf Wunsch des Kunden versichern wir die Waren auf seine Kosten gegen die üblichen Risiken.
- Höhere Gewalt
- Unvorhergesehene, unvermeidbare und nicht von uns zu vertretende Ereignisse (z. B. höhere Gewalt, Streiks und Aussperrungen, Betriebsstörungen, Schwierigkeiten in der Material- und Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie und Rohstoffen, Maßnahmen von Behörden, sowie Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Genehmigungen, insb. Import- und Exportlizenzen) verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Störung und ihrer Auswirkungen. Dies gilt auch, wenn die Hindernisse bei unseren Vorlieferanten oder während eines bestehenden Verzuges eintreten.
- Ist die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer, sind beide Vertragspartner zum Rücktritt berechtigt. Schadensersatzansprüche sind in den in Ziffer 6.1 genannten Fällen ausgeschlossen.
- Verpackung
- Transportverpackungen nehmen wir an unserem Geschäftssitz innerhalb der üblichen Geschäftszeiten zurück. Der Kunde trägt die Kosten der Entsorgung. Die Verpackung muß sauber, frei von Fremdstoffen und nach Sorten sortiert zurückgegeben werden.
- Eigentumsvorbehalt
- Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zum Eingang aller Zahlungen und unwiderruflicher Gutschrift angenommener Schecks und Wechsel aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.
- Haftung für Mängel
- Wir sind nicht verpflichtet zu prüfen, ob die gelieferte Ware dem vom Kunden vorgesehenen Einsatzzweck dient oder dafür geeignet ist.
- Mängel sind uns unverzüglich, spätestens jedoch 8 Tage nach Erhalt der Ware, bei verborgenen Mängeln spätestens 3 Tage nach Entdecken schriftlich anzuzeigen. Werden diese Fristen überschritten, erlöschen alle Ansprüche und Rechte aus der Mängelhaftung. Die Verjährungsfrist beträgt 12 Monate ab Ablieferung, soweit wir unsere Pflichten nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt oder den Mangel arglistig verschwiegen haben.
- Die Verletzung von Rechten Dritter stellt nur dann einen Mangel dar, wenn diese Schutzrechte in der Bundesrepublik Deutschland bestehen.
- Bei berechtigten Beanstandungen werden wir nach unserer Wahl Ersatz liefern oder die Ware nachbessern. Sollte eine Ersatzlieferung ebenfalls Fehler aufweisen oder die Nachbesserung erfolglos sein, unberechtigt verweigert oder verzögert werden, kann der Kunde nach dem fruchtlosen Ablauf einer angemessenen Nachfrist eine Herabsetzung des Preises verlangen oder – bei nicht unerheblichen Mängeln – vom Vertrag zurücktreten und nach Maßgabe der Ziff. 10.1 Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Kosten der Nacherfüllung, die dadurch entstehen, dass die gekaufte Sache nach der Lieferung an einen anderen Ort als die gewerbliche Niederlassung des Kunden verbracht wurde, werden nicht übernommen.
- Wird die Ware aufgrund von Zeichnungen oder sonstigen Vorgaben des Kunden hergestellt und geliefert und werden hierdurch Schutzrechte Dritter verletzt, so ist der Kunde verpflichtet, uns insoweit von allen Ansprüchen Dritter (inkl. der Kosten einer etwaigen Rechtsverteidigung) freizustellen.
- Allgemeine Haftung
- Schadensersatzansprüche - gleich welcher Art - gegen uns sind ausgeschlossen, wenn wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen die Schäden durch einfache Fahrlässigkeit verursacht haben. Dieser Haftungsausschluß gilt weder bei Körperschäden, noch bei der Übernahme einer vertraglichen Garantie, noch bei einer Verletzung wesentlicher Vertragsverpflichtungen, welche die Erfüllung des Vertragszwecks gefährden. Dabei ist unsere Haftung jedoch auf den Umfang der Garantie bzw. bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
- Mit Ausnahme der Ansprüche aus der Mängelhaftung, nach dem Produkthaftungsgesetz und für eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit verjähren Schadensersatzansprüche ein Jahr, nachdem der Kunde Kenntnis vom Schaden und seiner Ersatzpflicht erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.
- Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl
- Erfüllungsort ist für alle Leistungen aus den Lieferverträgen unser Geschäftssitz.
- Für alle Streitigkeiten aus dem Liefervertrag ist Gerichtsstand Dresden. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Geschäftssitz des Kunden zu klagen.
- Es gilt deutsches Recht.